über uns

Auszug aus dem Genossenschaftsgesetz – GenG

  1. § 1 Wesen der Genossenschaft

(1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer “eingetragenen Genossenschaft” nach Maßgabe dieses Gesetzes.

(2) Eine Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist zulässig, wenn sie
1. der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft der Mitglieder der Genossenschaft oder deren sozialer oder kultureller Belange oder,
2. ohne den alleinigen oder überwiegenden Zweck der Genossenschaft zu bilden, gemeinnützigen Bestrebungen der Genossenschaft
zu dienen bestimmt ist.

Auf dieser Grundlage handelt die Capitalbund e.G. für und im Sinne Ihrer Mitglieder !

 
Die Organe 
 Vorstand: Christian Burlage, Dirk Mainz
Aufsichtsrat: Jutta Wennemann, Heiko Heß, Markus Herfurtner

Warum wir

Mehr über unsere Rechtsform

Die Vorteile der Rechtsform eG:  Menschen und Unternehmen gründen Genossenschaften, weil sie so gemeinsame Ziele leichter erreichen, ohne dabei die eigene Selbstständigkeit aufzugeben.

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.

Unsere Genossenschaft

Wir sind Mitglied im genossenschaftlichen Prüfungsverband – Mit der Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, die laut Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben ist, sind Vorteile für die Mitgliedsgenossenschaft verbunden: Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Darüber hinaus profitiert das Mitglied durch die Expertise des Verbandes in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.